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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Beiträge zur Berufsgenossenschaft für Ehegatten, die ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung tätig sind

SKR03: 1820-1829 – SKR04: 2200-2229

Beschreibung

Ist der Ehegatte des Unternehmers versichert, der im Unternehmen ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung tätig ist, können die Beiträge insoweit nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der ohne Arbeitsvertrag mitarbeitende Unternehmer-Ehegatte ist steuerlich nicht als Arbeitnehmer zu beurteilen. Die Beiträge können daher nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Werden die Beiträge vom betrieblichen Bankkonto bezahlt, sind sie auf das Konto „Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig (SKR03: 1820-1829 – SKR04: 2200-2229)“ zu buchen.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig 1820-1829 2200-2229
Konten

Buchungsbeispiel

Die Ehefrau des Unternehmers Mustermann arbeitet im Betrieb ihres Mannes ohne Arbeitsvertrag. Mustermann hat seine Frau freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und zahlt dafür einen Betrag.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
1820 Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig an 1200 Bank
Soll   Haben
2200 Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig an 1800 Bank
Buchungsbeispiel & Kontierung

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