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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Beiträge zur Berufsgenossenschaft für Arbeitnehmer

SKR03: 4138 – SKR04: 6120

Beschreibung

Die Berufsgenossenschaften sind zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung, in der alle abhängig Beschäftigten – unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts – versichert sein müssen. Die Meldepflicht liegt beim Arbeitgeber. Die Zahlungen für Arbeitnehmer an die Berufsgenossenschaft werden auf das Konto „Beiträge zur Berufsgenossenschaft (SKR03: 4138 – SKR04: 6120)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Beiträge zur Berufsgenossenschaft 4138 6120
Konten

Buchungsbeispiel

Mustermann beschäftigt einen Arbeitnehmer, für den er für das laufende Geschäftsjahr einen Beitrag an die Berufsgenossenschaft zahlt

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft an 1200 Bank
Soll   Haben
6120 Beiträge zur Berufsgenossenschaft an 1800 Bank
Buchungsbeispiel & Kontierung

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