Die Berufsgenossenschaften sind zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung, in der alle abhängig Beschäftigten – unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts – versichert sein müssen. Die Meldepflicht liegt beim Arbeitgeber. Die Zahlungen für Arbeitnehmer an die Berufsgenossenschaft werden auf das Konto „Beiträge zur Berufsgenossenschaft (SKR03: 4138 – SKR04: 6120)“ gebucht.