Herr Mustermann betreibt eine Spielhalle. Er erwirbt im Mai ein neues Geldspielgerät inkl. Umsatzsteuer. Da die Umsätze aus dem Geldspielautomaten umsatzsteuerpflichtig sind, kann er die Umsatzsteuer, die ihm bei der Anschaffung in Rechnung gestellt wurde, als Vorsteuer abziehen.