Ein Fettabscheider ist eine Schutzvorrichtung, die gewährleisten soll, dass die von einer Gaststätte ausgehenden vermehrten Belastungen des Abwassers mit Fettresten nicht zu Ablagerungen im Rohrsystem führen. Da ohne diese Schutzvorrichtung Gaststätten nicht betrieben werden dürfen, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung (BFH, Urteil v. 19.08.1998, BStBl 99 II S. 18). Die Anschaffungskosten eines Fettabscheiders werden auf das Konto „Betriebsvorrichtungen (SKR03: 0280 – SKR04: 0470)“ gebucht.
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.