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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Altersvorsorge für Unternehmer

SKR03: 1820 – SKR04: 2200

Beschreibung

Einzelunternehmer, Freiberufler und Gesellschafter einer Personengesellschaft sind bei ihrer Altersversorgung regelmäßig auf die außerbetriebliche Eigenvorsorge angewiesen. Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen, bei denen der Unternehmer oder sein Ehegatte bezugsberechtigt sind, dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Beiträge zur eigenen Altersversorgung wirken sich nur im Rahmen der Sonderausgaben Steuer mindernd aus.

Private Vorsorgeaufwendungen, die vom betrieblichen Bankkonto gezahlt werden, werden auf das Konto Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig (SKR03: 1820 – SKR04: 2200) gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig 1820 2200
Konten

Buchungsbeispiel

Einzelunternehmer Mustermann hat als Bestandteil seiner Altersvorsorge vor 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen, für die er einen monatlichen Beitrag zahlt. Bei den Beiträgen zur Lebensversicherung handelt es sich um private Vorsorgeaufwendungen, die Mustermann nicht als Betriebsausgaben abziehen kann. Bei einer Zahlung vom betrieblichen Bankkonto sind die Beträge als Privatentnahmen zu behandeln.

Mustermann erfasst die Beiträge nicht bei den allgemeinen Privatentnahmen, sondern getrennt davon als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben.

Buchungsbeispiel & Kontierung

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