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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abzugsfähige Stundungszinsen

SKR03: 2103 – SKR04: 7303

Beschreibung

Es muss unterschieden werden zwischen abzugsfähigen und nichtabzugsfähigen Stundungszinsen:

Stundungszinsen für Betriebssteuern werden auf das Konto „Steuerlich abzugsfähige, andere Nebenleistungen zu Steuern (SKR03: 2103 – SKR04: 7303)“ gebucht.

Beispiele für betriebliche Steuern:

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • KfZ-Steuer für betriebliche Fahrzeuge

Die Gewerbesteuer ist steuerrechtlich nur noch für Erhebungszeiträume, die bis zum 31.12.2007 enden, als Betriebsausgabe abziehbar. Daher sind auch nur Stundungszinsen auf die Gewerbesteuer, die auf Erhebungszeiträume bis zum 31.12.2007 entfallen, steuerlich abziehbar.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Steuerlich abzugsfähige, andere Nebenleistungen zu Steuern 2103 7303
Konten

Buchungsbeispiel

Das Finanzamt hat dem Möbeleinzelhändler Muster die Umsatzsteuerabschlusszahlung für einige Monate gestundet und erhebt Stundungszinsen.

Muster überweist die Stundungszinsen von seinem betrieblichen Bankkonto.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
2103 Steuerlich abzugsfähige, andere Nebenleistungen zu Steuern an 1200 Bank
Soll   Haben
7303 Steuerlich abzugsfähige, andere Nebenleistungen zu Steuern an 1800 Bank
Buchungsbeispiel & Kontierung

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Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.