Auf diesem Konto werden Ausgaben für Energiestoffe zum allgemeinen Vorsteuersatz von derzeit 19 % erfasst, soweit sie als Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe für die Fertigung (Produktion, Werkstatt) benötigt werden.
Zu den Energiestoffen zum allgemeinen Vorsteuersatz zählen beispielsweise Strom, Gas, Öl etc.
Bei diesem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich der „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“.
Fallen die Energiekosten in Handel, Verwaltung, Büro oder Vertrieb an, werden sie auf das Konto „Gas, Strom, Wasser (SKR03: 4240 – SKR04: 6325)“ gebucht.
Die Energiestoffe werden mit dem Bruttobetrag auf diesem Konto erfasst. Die abziehbare Vorsteuer wird automatisch herausgerechnet und auf das entsprechende Umsatzsteuersammelkonto umgebucht. Auf dem Konto bleibt danach der Nettobetrag stehen.
Das Konto darf nur verwendet werden, wenn die Vorsteuer tatsächlich abziehbar ist, wenn also alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen.