Auf dieses Konto wird der Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aus einem Umsatzsteuerlager gem. § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG i.V.m. § 4 Nr. 4a UStG zum allgemeinen Vor- und Umsatzsteuersatz von derzeit 19 % gebucht.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden in der Produktion benötigt, z.B. zur Herstellung von Fertigerzeugnissen. Im Gegensatz zu Handelswaren werden sie nicht direkt weiterverkauft, sondern verarbeitet.
Das Konto wurde 2012 auf Grund der E-Bilanz-Taxonomie eingeführt.
Bei dem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich Materialaufwand.
Das Konto darf nur verwendet werden, wenn alle Voraussetzungen für einen Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aus einem Umsatzsteuerlager gem. § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG i.V.m. § 4 Nr. 4a UStG zum allgemeinen Umsatzsteuer- und Vorsteuersatz vorliegen und der Erwerber als Auslagerer einerseits die Umsatzsteuer schuldet und zugleich vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Auslagerer muss gem. § 22 Abs. 4c UStG im Besitz einer inländischen USt-ID.Nr. sein und hat gem. § 22 Abs. 2 Nr. 9 UStG die Bemessungsgrundlage für die Umsätze nach § 4 Nr. 4a UStG sowie die hierauf entfallenden Steuerbeträge aufzuzeichnen. Der Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aus einem Umsatzsteuerlager gem. § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG i.V.m. § 4 Nr. 4a UStG wird mit dem Nettobetrag (also ohne Umsatz- und Vorsteuer) auf dieses Konto gebucht. Bei Verwendung eines Kontos mit Automatikfunktion werden die Umsatzsteuer und die Vorsteuer automatisch berechnet und die Umsatzsteuer auf das Konto „Umsatzsteuer aus der Auslagerung von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager“ gebucht, die Vorsteuer auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer aus der Auslagerung von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager“.