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Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Änderung zum 01.01.2020

Mittwoch, 01. Januar 2020

Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Änderung zum 01.01.2020

Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (DRS 19/10815 vom 11.06.2019) wurde am 29.11.2019 vom Bundesrat verabschiedet. Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Mindestvergütung für Auszubildende (§ 17 BBiG): Ab 01.01.2020 wird für Auszubildende in tariflich nicht gebundenen Betrieben ein Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Für die vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 begonnenen Berufsausbildung gilt
    • im 1.Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515,00 Euro und steigt
    • im 2. Jahr um 18%,
    • im 3. Jahr um 35% und im 4. Jahr um 40% auf Basis des 1.Ausbildungsjahrs.
  • Stärkung und Weiterbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung
  • Stärkung der Teilzeitberufsbildung

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