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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Taxikosten

SKR03: 4670 – SKR04: 6670

Beschreibung

Taxikosten, die während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit eines Unternehmers anfallen, werden auf das Konto „Reisekosten Unternehmer (SKR03: 4670 – SKR04: 6670)“ gebucht.

Hat einer seiner Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit ein Taxi benutzt, werden die betreffenden Taxikosten auf das Konto „Reisekosten Arbeitnehmer (SKR03: 4660 – SKR04: 6650)“ gebucht.

Die Buchung der abziehbaren Vorsteuer erfolgt auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Reisekosten Unternehmer 4670 6670
Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten 4673 6673
Reisekosten Arbeitnehmer 4660 6650
Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten 4663 6663
Konten

Buchungsbeispiel

Steuerberater Dr. Muster aus Bonn führt einen Finanzprozess vor dem Bundesfinanzhof. Zur mündlichen Verhandlung reist er nach München. Vom Hauptbahnhof zum Bundesfinanzhof und zurück benutzt er ein Taxi.
Muster zahlt bar.
Die Quittung, die er vom Taxifahrer erhält, weist keinen Steuersatz aus und entspricht daher nicht den formellen Vorschriften des § 33 UStDV.
Ein Vorsteuerabzug ist daher nicht möglich.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4670 Reisekosten Unternehmer an 1000 Kasse
Soll   Haben
6670 Reisekosten Unternehmer an 1600 Kasse
Buchungsbeispiel & Kontierung

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Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.