Taxikosten, die während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit eines Unternehmers anfallen, werden auf das Konto „Reisekosten Unternehmer (SKR03: 4670 – SKR04: 6670)“ gebucht.
Hat einer seiner Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit ein Taxi benutzt, werden die betreffenden Taxikosten auf das Konto „Reisekosten Arbeitnehmer (SKR03: 4660 – SKR04: 6650)“ gebucht.
Die Buchung der abziehbaren Vorsteuer erfolgt auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“.