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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Internetbühren

SKR03: 4925 – SKR04: 6810

Beschreibung

Bei den meisten Betrieben ist es heute erforderlich, online zu sein. In der Informationsbeschaffung und der Übermittlung von Informationen kommt man ohne Internet-Anschluss nicht mehr aus. Die Finanzverwaltung verlangt z.B. von den Unternehmern die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und die elektronische Abwicklung des Lohnsteuerverfahrens. Die Onlinegebühren, die für den Internet-Anschluss gezahlt werden, werden auf das Konto „Telefax und Internetkosten (SKR03: 4925 – SKR04: 6810)“ gebucht.

Die in den Onlinegebühren enthaltene Umsatzsteuer wird, wenn die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gegeben ist, auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Telefax und Internetkosten 4925 6810
Konten

Buchungsbeispiel

Im Hinblick darauf, dass Unternehmer z.B. das Lohnsteuerverfahren elektronisch abwickeln und ihre Umsatzsteuervoranmeldungen ebenfalls elektronisch übermitteln müssen, hat Unternehmer Mustermann einen neuen Computer gekauft und sich einen Internetanschluss einrichten lassen.

Die Monatliche Nutzungsgebühr ist fällig und wird vom betrieblich genutzten Bankkonto abgebucht.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4925 Telefax und Internetkosten an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
6810 Telefax und Internetkosten an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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