Mustermann unternimmt eine Geschäftsreise von München nach Hamburg. Er fährt mit der Bahn. Für das Bahnticket (Hin- und Rückfahrt) zahlt er einen Betrag. Er zahlt den Rechnungsbetrag mit seiner EC-Karte. Das Bahnticket ist eine ordnungsgemäße Rechnung, die den Vorsteuerabzug ermöglicht.
Seit 01.01.2020 gilt für Bahntickets ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von 7 %.