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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Betriebsbedarf

Beschreibung

Gegenstände, die schon ihrer Art nach einer Berufstätigkeit zu dienen bestimmt sind, können Betriebsbedarf sein. Hierzu gehören z.B. Arbeitsmittel, die zur Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Derartige Gegenstände haben Hilfsfunktion, bilden aber selbst nicht die Erwerbsgrundlage. Beispiele für Betriebsbedarf sind Büromaterialien, Arbeitskleidung, Werkzeuge und Kleingeräte, Fachliteratur etc.

Die Kosten für Betriebsbedarf können als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Gegenstände, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung nutzbar sind, können Einzelunternehmern bei der Zuordnung zu den betrieblich veranlassten Ausgaben Probleme bereiten. Nach der Rechtsprechung können derartige Gegenstände nur dann im Einzelfall der Ausübung der Erwerbstätigkeit dienen, wenn sie nach ihrer Zweckbestimmung dazu bestimmt sind und eine private Mitbenutzung nur von untergeordneter Bedeutung ist.

Betriebliche veranlasste Aufwendungen für Betriebsbedarf sind zu 100 % als Betriebsausgaben abziehbar. Die in den einzelnen Beträgen enthaltene Umsatzsteuer kann als Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld abgezogen werden. Aufwendungen, die als Betriebsausgaben abgezogen werden, müssen durch Belege nachgewiesen werden können. Der Betriebsprüfer kann die Vorlage dieser Belege verlangen, wenn Zweifel bestehen, ob Betriebsausgaben in der angegebenen Höhe entstanden sind oder wenn er die Absicht hat, die Korrektheit der Buchführung durch Stichproben zu kontrollieren.

Wird der Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, können die Aufwendungen als Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung abgezogen werden. Wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermittelt, werden die Aufwendungen zu dem Zeitpunkt, in dem sie in Rechnung gestellt werden, gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Reinigung 4250 4330
Repräsentationskosten 4640 6630
Bürobedarf 4930 6815
Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) 4940 6820
Sonstiger Betriebsbedarf 4980 6850
Werkzeuge und Kleingeräte 4985 6845
Konten

Buchungsbeispiel

Metzgermeister Mustermann kauft drei neue Profimesser und für die Theke im Verkaufsraum mehrere Salatschüsseln.

Salatschüsseln und Profimesser stellen für den Metzger sonstigen Betriebsbedarf dar.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4980 Sonstiger Betriebsbedarf an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
6850 Sonstiger Betriebsbedarf an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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