Beiträge zu Haftpflichtversicherungen sind Betriebsausgaben, wenn und soweit so gut wie ausschließlich betriebliche bzw. berufliche Haftungsrisiken abgedeckt werden.
Beispiele:
- Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte und Notare
- Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater, der Wirtschaftsprüfer,
- Produkthaftpflichtversicherung des Unternehmens.
Die anfallenden Beiträge werden auf das Konto „Versicherungen (SKR03: 4360 – SKR04: 6400)“ gebucht.
Werden Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Anwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vom Arbeitgeber übernommen, handelt es sich um Arbeitslohn.