Außerordentliche Erträge sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht durch den normalen Geschäftsgang anfallen und dass sie nicht ständig wiederkehrender Natur, sondern ungewöhnlicher Art und von erheblichem Ausmaß sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Erträge ungewöhnlich, unregelmäßig bzw. selten aber dennoch materiell bedeutend sind. Ungewöhnlich sind Erträge dann, wenn sie im Hinblick auf die normale Geschäftstätigkeit nicht vorhersehbar sind bzw. rein zufällig anfallen.
Selten sind Erträge dann, wenn mit ihrer Wiederholung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Typische Beispiele:
- Erträge aus dem Verkauf von bedeutenden Grundstücken,
- Schließung von Sparten, Werken oder Teilbereichen,
- Erträge aus außergewöhnlichen Schadensfällen,
- Erträge aus erhaltenen Zuschüssen ohne Gegenleistungsverpflichtung
- Verkauf von bedeutenden Beteiligungen,
- Sanierungsgewinne,
- einmalige Zuschüsse der öffentlichen Hand.
Außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs anfallende Erträge werden auf die Konten „SKR03: 2504-2508 – SKR04: 7451-7454“ gebucht.
Dadurch wird die Trennung von anderen Erträgen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit schon bei der Buchung vollzogen. Man erspart sich zeitraubende Umbuchungen bei der Abschlusserstellung.