Die Anschaffungskosten eines Vermessungsgeräts werden auf das Konto „Technische Anlagen und Maschinen (SKR03: 0200 – SKR04: 0400)“ gebucht.
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.