Zur modernen Zahlungsabwicklung gehören EC- und Kreditkarten. Um eine zügige und sichere Zahlungsabwicklung zu erreichen, ist ein Kartenlesegerät für EC- und Kreditkarten erforderlich.
Die Anschaffungskosten eines Lesegeräts für EC- und Kreditkarten werden auf das Konto „Geschäftsausstattung (SKR03: 0410 – SKR04: 0635)“ gebucht.
Die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.
Behandlung als geringwertiges Wirtschaftsgut:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 800 EUR (bis 31.12.2017: bis zu 410 EUR) netto können sofort abgeschrieben werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR03: 0480 - SKR04: 0670)".
Alternativ kann bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250 EUR (bis 31.12.2017: 150 EUR) bis 1.000 EUR auch ein Sammelposten gebildet werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dann auf das Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter (Sammelposten) (SKR03: 0675 - SKR04: 0485)" gebucht. Es besteht ein Wahlrecht.