Hublifte einer Betriebsanlage, gleich, ob stationär oder mobil, sind als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren. Die betreffenden Anschaffungskosten werden daher auf das Konto „Betriebsvorrichtungen (SKR03: 0280 – SKR04: 0470)“ gebucht.
Die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.