Hochregale sind in der Regel Betriebsvorrichtungen, da sie normalerweise der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit und nicht der Gebäudenutzung dienen. In diesem Fall erfolgt die Buchung der Anschaffungskosten auf das Konto „Betriebsvorrichtungen (SKR03: 0280 – SKR04: 0470)“.
Die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.