Mustermann übernimmt die Kosten für eine Geschäftsreise seines Arbeitnehmers Testmann von München nach Hamburg. Dieser fährt mit der Bahn. Mustermann zahlt den Rechnungsbetrag mit seiner EC-Karte.
Seit 01.01.2020 gilt für Bahntickets ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von 7 %
Hinweis:
Bis 31.12.2019 unterlagen Bahntickets dem ermäßigten Steuersatz von 7 % nur, wenn die Tarifentfernung nicht mehr als 50 km betrug. Lag die Tarifentfernung über 50 km, war der normale Steuersatz von 19 % anzuwenden. Die Tarifentfernung ließ sich dem Bahnticket entnehmen.