Wird ein Fahrzeug zu weniger als 10 % betrieblich genutzt, erfolgt keine Aktivierung. Es handelt sich um Privatvermögen.
Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50 % kann das Fahrzeug aktiviert werden. Es liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor.
Beträgt der Umfang der betrieblichen Nutzung eines Fahrzeugs mehr als 50 %, so ist es im Betriebsvermögen zu aktivieren. In diesem Fall handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen.
Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, werden die Anschaffungskosten auf das Konto „Pkw (SKR03: 0320 – SKR04: 0520)“ gebucht.
Die in der Rechnung enthaltene abziehbare Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.