Um eine Traglufthalle nutzen zu können, ist eine permanente Luftzufuhr erforderlich, damit die Halle nicht in sich zusammenfällt. Es handelt sich somit nicht um ein Gebäude, sondern um eine Betriebsvorrichtung. Die Anschaffungskosten einer Traglufthalle werden auf das Konto „Betriebsvorrichtungen (SKR03: 0280 – SKR04: 0470)“ gebucht.
Die Buchung der Vorsteuer erfolgt auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“.