Wie jedes Anlagegut muss auch ein Vermessungsgerät abgeschrieben werden. Dabei stehen bei Anschaffung bis 31.12.2007, vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 und vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 zwei AfA-Methoden zur Verfügung:
Die degressive AfA gem. § 7 Abs. 2 EStG a.F. beträgt das Zweifache der linearen AfA, jedoch höchstens 20 %. Bei Anschaffung zwischen dem 01.01.2006 und dem 31.12.2007 beträgt die AfA wie bereits bei Anschaffung bis zum 31.12.2000 das Dreifache des Prozentsatzes der linearen AfA, maximal 30 %. Für Anschaffungen vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 beträgt die degressive AfA das Zweieinhalbfache des Prozentsatzes der linearen AfA, maximal 25 %. Die degressive AfA kann für Anschaffungen im Jahr 2008 und ab 01.01.2011 nicht in Anspruch genommen werden.
Demgegenüber richtet sich die lineare AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kann der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter entnommen werden. Nach der zur Zeit gültigen AfA-Tabelle ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Vermessungsgeräte unterschiedlich:
Vermessungsgeräte
elektronisch
8 Jahre
mechanisch
12 Jahre
Es ist allerdings zu beachten, dass im Jahr der Anschaffung zeitanteilig abzuschreiben ist, also pro angefangenem Monat 1/12 der Jahres-AfA.
Die Abschreibungen eines Vermessungsgeräts werden auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“ gebucht.
Der selbstständige Vermessungsingenieur Mustermann erwirbt ein elektronisches Vermessungsgerät. Die Buchung erfolgte auf das Konto „Technische Anlagen und Maschinen (SKR03: 0200 – SKR04: 0400)„.
Die amtliche Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre, was einem linearen Abschreibungssatz von 12,5 % entspricht.
Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.
Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!
Lasse uns diesen Beitrag verbessern!
Wie können wir diesen Beitrag verbessern?
Dieser Artikel wurde mit großer Sorgfalt recherchiert.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.