Rettungswagen sind mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt laut amtlicher AfA-Tabelle sechs Jahre. Es steht die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG oder bei Anschaffung bis 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStGzur Verfügung. Bei Anschaffung im Jahr 2008 und ab 01.01.2011 kann die degressive Abschreibung nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Wurde der Rettungswagen im Lauf eines Jahres angeschafft, können die Abschreibungen nur zeitanteilig beansprucht werden. Das ist 1/12 der Jahresabschreibung pro angefangenem Monat.
Die Abschreibungen eines Rettungswagens werden auf das Konto „Abschreibungen auf Kfz (SKR03: 4832 – SKR04: 6222)“ gebucht.