Unternehmer Mustermann lässt von einer Elektroinstallationsfirma eine Beleuchtungsanlage auf seinem Betriebsgelände installieren. Die Beleuchtungsanlage wird auf das Konto „Außenanlagen (SKR03: 0111 – SKR04: 0280)“ gebucht.
Nach der zur Zeit gültigen AfA-Tabelle beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Beleuchtungsanlage (Außen- oder Straßenbeleuchtung) 19 Jahre. Da eine Außenanlage ein unbewegliches Wirtschaftsgut darstellt, muss die AfA linear gem. § 7 Abs. 1 EStG erfolgen.