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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abrechnungsgebühren eines Abrechnungsdienstes

SKR03: 4970 – SKR04: 6855

Beschreibung

Abrechnungsgebühren, die dem Unternehmer von privaten Abrechnungsstellen (privatärztliche Verrechnungsstellen, Inkassounternehmen etc.), Krankenkassen etc. berechnet werden, sind Betriebsausgaben. Zieht das Abrechnungsunternehmen seine Gebühren von den Einnahmen ab und überweist nur die Differenz, ist der

Die Abrechnungsgebühren, die das Abrechnungsunternehmen in der Regel mit den Honorarforderungen verrechnet, werden auf das Konto Nebenkosten des Geldverkehrs (SKR03: 4970 – SKR04: 6855) gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Nebenkosten des Geldverkehrs 4970 6855
Konten

Buchungsbeispiel

Mustermann ist als Physiotherapeut (Krankengymnast) freiberuflich tätig. Er lässt die Abrechnung und Zahlungsabwicklung über einen privaten Abrechnungsdienst vornehmen.

Der private Abrechnungsdienst hat im Monat September im Auftrag von Mustermann Honorare vereinnahmt. Diese Gebühren zieht der Abrechnungsdienstleister bei der Zahlung an Herrn Mustermann ab.

Buchungsbeispiel & Kontierung

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