Auf diesem Konto werden Minderungen der Anschaffungskosten von Finanzanlagen im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 3 KStG (z.B. Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft oder an einer Organgesellschaft) durch die Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG erfasst.
Das Konto trug bis 2014 den Zusatz „(inländische Kapitalgesellschaft)“. Dieser Zusatz ist mit Wirkung ab 2015 entfallen.
Bei diesem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich „Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens„.
Gem. § 6b Abs. 10 EStG können natürliche Personen und Personengesellschaften bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine Rücklage nach § 6b EStG für den Veräußerungsgewinn bilden. Wird diese Rücklage bei Anschaffung von neuen Anteilen an Kapitalgesellschaften auf diese übertragen, mindern sich die Anschaffungskosten entsprechend.
Der Kontensaldo wird automatisch in die Körperschaftsteuer-/Gewerbesteuererklärung übernommen.
Rücklagen nach § 6b EStG dürfen auf Grund BilMoG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, nur noch in der Steuerbilanz gebildet werden, eine Bildung in der Handelsbilanz ist nicht mehr möglich.