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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

4873/7255 – Abschreibungen auf Finanzanlagen auf Grund § 6b-Rücklage, § 3 Nr. 40 EStG/ § 8b Abs. 3 KStG

SKR03: 4873 – SKR04: 7255

Kontenbeschreibung

Auf diesem Konto werden Minderungen der Anschaffungskosten von Finanzanlagen im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 3 KStG (z.B. Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft oder an einer Organgesellschaft) durch die Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG erfasst.

Das Konto trug bis 2014 den Zusatz „(inländische Kapitalgesellschaft)“. Dieser Zusatz ist mit Wirkung ab 2015 entfallen.

Bei diesem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich „Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens„.

Gem. § 6b Abs. 10 EStG können natürliche Personen und Personengesellschaften bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine Rücklage nach § 6b EStG für den Veräußerungsgewinn bilden. Wird diese Rücklage bei Anschaffung von neuen Anteilen an Kapitalgesellschaften auf diese übertragen, mindern sich die Anschaffungskosten entsprechend.

Der Kontensaldo wird automatisch in die Körperschaftsteuer-/Gewerbesteuererklärung übernommen.

Rücklagen nach § 6b EStG dürfen auf Grund BilMoG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, nur noch in der Steuerbilanz gebildet werden, eine Bildung in der Handelsbilanz ist nicht mehr möglich.

Kontenbeschreibung

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Abschreibungen auf Finanzanlagen auf Grund § 6b EStG-Rücklage, § 3 Nr. 40 EStG/ § 8b Abs. 3 KStG 4873 7255
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Müller ist an der Müller-GmbH beteiligt. Er hat Anteile an der Müller-GmbH veräußert und hierfür eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet. Er erwirbt Anteile an der Meier-GmbH, auf die sie die Rücklage nach § 6b EStG überträgt, wodurch sich die Anschaffungskosten der Anteile an der Meier-GmbH mindern. Die Minderung bucht wird gebucht.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4873 Abschreibungen auf Finanzanlagen auf Grund § 6b EStG-Rücklage, § 3 Nr. 40 EStG/ § 8b Abs. 3 KStG an 0517 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Hinweis: Ergänzend muss die Rücklage nach § 6b EStG wieder aufgelöst werden.

Soll   Haben
7255 Abschreibungen auf Finanzanlagen auf Grund § 6b EStG-Rücklage, § 3 Nr. 40 EStG/ § 8b Abs. 3 KStG an 0850 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Hinweis: Ergänzend muss die Rücklage nach § 6b EStG wieder aufgelöst werden.

Buchungsbeispiel & Kontierung

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