Dieses Konto wird verwendet für Aufwendungen, die einem Unternehmen aus der Einzahlung von Gewinnen in einen Gewinnpool mit anderen Unternehmen entstehen.
Bei dem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich „Sonstige Aufwendungen„.
Die abgeführten Gewinne auf Grund einer Gewinngemeinschaft werden als Finanzaufwand ausgewiesen.
Im Gegensatz zum Gewinnabführungsvertrag handelt es sich bei einer Gewinngemeinschaft um einen Unternehmensvertrag auf Gegenseitigkeit, d.h. Gewinne werden gemeinschaftlich zusammengelegt und aufgeteilt. Es findet ein gegenseitiger Gewinnausgleich statt (vgl. § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG).
In der Praxis wird die Gewinngemeinschaft wegen Abgrenzungsproblemen bei der Ermittlung des zu verteilenden Gewinns sowie Unklarheiten bei der steuerlichen Anerkennung nur selten als Gestaltungsmittel verwendet.