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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Anschaffung Geringwertiger Wirtschaftsgüter bis 800 Euro

SKR03: 0480 – SKR04: 0670

Beschreibung

Geringwertige Wirtschaftsgüter (= GWG) sind nach § 6 Abs. 2, 2a EStG Güter, die selbstständig nutzbar und beweglich sind und zum abnutzbaren Anlagevermögen zählen.

Zuletzt wurde die Behandlung von GWG (§ 6 Abs. 2, 2a EStG) durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen geändert:

Nach § 6 Abs. 2 EStG können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-, Herstellungskosten bzw. Einlagewerten bis zu 800 EUR netto, die nach dem 31.12.2017 angeschafft oder hergestellt werden, sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. 

Bis 31.12.2017 gilt eine Wertgrenze von 410 EUR netto. Die Buchung erfolgt in der Regel auf das Konto Geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR03: 0480 – SKR04: 0670)“

Die in der Rechnung enthaltene abziehbare Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0480 0670
Konten

Buchungsbeispiel

Ein Unternehmer erwirbt einen Bürodrehstuhl für 320 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer.

Der Bürodrehstuhl wird auf das Konto „Geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR03: 0480 – SKR04: 0670)“ gebucht. – Anschaffungskosten netto größer 250 bis 800 Euro (bis 31.12.2017: größer 150 bis 410 Euro netto)

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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