Die Anschaffungskosten eines Unterhaltungsautomaten werden auf das Konto „Betriebsausstattung (SKR03: 0400 – SKR04: 0630)“ gebucht.
Typische Unterhaltungsautomaten sind:
- Geldspielgeräte
- Musikautomaten
- Videoautomaten
- Sonstige Unterhaltungsautomaten wie z.B. Flipper
Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.