Auf dieses Konto wird der Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen mit 5,5 % Vorsteuer gebucht.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden in der Produktion benötigt, z.B. zur Herstellung von Fertigerzeugnissen. Im Gegensatz zu Handelswaren werden sie nicht direkt weiterverkauft, sondern verarbeitet.
Bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen mit 5,5 % Vorsteuer handelt es sich gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG um forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ausnahme der Sägewerkserzeugnisse. Zu den forstwirtschaftlichen Erzeugnissen zählen z.B. Brennholz oder Holzabfälle.
Das Konto wurde 2012 auf Grund der E-Bilanz-Taxonomie neu eingeführt.
Bei dem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich Materialaufwand.
Der Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird mit dem Bruttobetrag auf diesem Konto erfasst. Die abziehbare Vorsteuer wird bei Verwendung eines Kontos mit Automatikfunktion (Steuersatz 5,5 %) automatisch herausgerechnet und auf das entsprechende Vorsteuersammelkonto umgebucht. Auf dem Konto bleibt danach der Nettobetrag stehen.
Das Konto darf nur verwendet werden, wenn die Vorsteuer tatsächlich abziehbar ist, wenn also alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen.