Um eine periodengerechte, möglichst exakte Erfolgskontrolle des betrieblichen Geschehens zu gewährleisten und eine Basis für Preiskalkulationen zu haben, ist es empfehlenswert, bestimmte Buchungen nicht erst im Rahmen der Abschlussbuchungen, sondern monatlich vorzunehmen. Hierbei sollen kalkulatorische Kosten eindeutig von unterjährigen Kostenverrechnungen getrennt werden.
Das Konto „kalkulatorische Zinsen SKR03 ä4992/SKR04 #6974)“ ist für den Ausweis von betriebswirtschaftlichen Zinsen, die als Basis für Preiskalkulationen oder anderweitige betriebswirtschaftliche Betrachtungen dienen, gedacht und nicht für die unterjährige Abgrenzung der handels- oder steuerrechtlichen Zinsen.
Der Buchungssatz für die kalkulatorischen Zinsen lautet somit „kalkulatorische Zinsen SKR03 ä4992/SKR04 #6974)“ an „Verrechnete kalkulatorische Zinsen (SKR03 #2892/SKR04 #6984)”. Die Buchung ist erfolgsneutral.
Damit die BWA aussagekräftiger wird, können unterjährig Zinsen gebucht werden (unterjährige Kostenverrechnungen). Für die unterjährige Abgrenzung der Kostenart Zinsen gibt es in der Praxis unterschiedliche Vorgehensweisen:
- Monatliche Buchung der Zinsen gegen das betreffende Bankkonto
- Monatliche Buchung eines pauschalen Zinsbetrages gegen das Konto „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (nicht im Finanzmittelfonds enthalten)”
Die Buchung unterjähriger Kostenverrechnungen ist erfolgswirksam.