Werkzeuge und Kleingeräte mit einem Anschaffungspreis von bis zu 60 EUR netto können bei Anschaffung bis 31.12.2007 sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei Anschaffung ab 01.01.2008 können Werkzeuge und Kleingeräte, deren Anschaffungskosten höchstens 150 EUR netto betragen, sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto “Werkzeuge und Kleingeräte (SKR03 #4985/SKR04 #6845)”.
Liegen die Anschaffungskosten darüber, kommt gegebenenfalls eine Behandlung als geringwertiges Wirtschaftsgut in Betracht.
Die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“ gebucht.