Aufwendungen für Maßnahmen, die dazu dienen, das Ansehen des Unternehmens zu fördern und die Produkte und/oder Dienstleistungen zu verkaufen, sind Werbekosten. Dazu gehören insbesondere Aufwendungen für Postwurfsendungen, Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Fernseh-, Rundfunk- und Kinowerbung usw. Diese Aufwendungen werden auf das Konto “Werbekosten (SKR03 #4600/SKR04 #6600)” gebucht.
So genannte Werbegeschenke wie z.B. Kugelschreiber oder Kalender werden auf das 2012 neu angelegte Konto “Streuartikel (SKR03 #4605/SKR04 #6605)” gebucht, da die Aufwendungen einzeln und getrennt von den anderen Betriebsausgaben erfasst werden müssen.
Die Buchung der abziehbaren Vorsteuer erfolgt auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“.