Unternehmer Mustermann hat seinen Einkommensteuerbescheid im April erhalten. Er weist einen Erstattungsbetrag aus. Er bittet das Finanzamt, den Erstattungsbetrag mit der Einkommensteuer-Vorauszahlung sowie einer Umsatzsteuer Vorauszahlung zu verrechnen.
Die angeführten Umbuchungen wirken sich gewinnmäßig nicht aus, da es sich entweder um private Einkommensteuer handelt oder um Betriebssteuern, für die Mustermann bereits einen Passivposten gebildet hat.
Die Grunderwerbsteuer zählt regelmäßig zu den Anschaffungsnebenkosten und ist demzufolge auf den betreffenden Sachkonten zu erfassen.