Photovoltaikanlagen nutzen die Sonnenenergie zur Gewinnung und Verwendung von elektrischer Energie. Soweit es sich nicht um Heizungsanlagen handelt, deren Herstellungskosten zu den Herstellungskosten des Gebäudes zählen, werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf das Konto “Maschinelle Anlagen (SKR03 #0240/SKR04 #0420)” gebucht.
In der Rechnung enthaltene abziehbare Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“ gebucht.