Die Muster-GmbH erwirbt im April eine Photovoltaikanlage, die im Wesentlichen dazu dient, die gewonnene Energie in das Stromnetz einzuspeisen und zu verkaufen. Für die Anschaffung und Errichtung der Photovoltaikanlage sind der Muster-GmbH Aufwendungen entstanden. Die Anschaffungskosten werden auf das Konto “Maschinelle Anlagen (SKR03 #0240/SKR04 #0420)” gebucht.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der amtlichen Abschreibungstabelle beträgt 20 Jahre, was einem linearen Abschreibungssatz von 5 % entspricht.
Da die Anschaffung im April erfolgte, kann im Jahr der Anschaffung nur die zeitanteilige AfA geltend gemacht werden. Diese beträgt 9/12.