Alle für Messezwecke getätigten Aufwendungen werden auf das Konto “Werbekosten (SKR03 #4600/SKR04 #6600)” gebucht.
Die in den einzelnen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“ gebucht.
Wurden im Zusammenhang mit der Messe bzw. Ausstellung materielle Wirtschaftsgüter hergestellt bzw. erworben (z.B. Messestand), so richtet sich deren Aktivierungspflicht nach den allgemeinen Grundsätzen.