Der innergemeinschaftliche Erwerb gem. § 1a Abs. 1 UStG i.V.m. § 3d UStG ist im Inland steuerbar. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist steuerpflichtig mit dem Regelsteuersatz oder dem ermäßigten Steuersatz, es sei denn, es liegt ein Fall des § 4b UStG vor.
Der Erwerber kann die für den innergemeinschaftlichen Erwerb geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Der Vorsteuerabzug ist dann auch ohne gesonderten Steuerausweis in der Rechnung möglich.
Wird Umlaufvermögen erworben, so erfolgt die Buchung je nach anzuwendendem Steuersatz auf das Konto “Innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer (SKR03 #3420-3424/SKR04 #5420-5424)” oder das Konto “Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer (SKR03 #3425-3429/SKR04 #5425-5429)” bzw. das Konto “Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer (SKR0
3 #3060/SKR04 #5160)” oder das Konto “Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer (SKR03 #3062/SKR04 #5162)”.
Erfolgt der Erwerb für das Anlagevermögen, so erfolgt die Buchung unter Verwendung des Buchungsschlüssels 18 (bei einem Steuersatz von 7 %) bzw. 19 (bei einem Steuersatz von 19 %) auf das entsprechende Anlagenkonto.
Auf Grund der E-Bilanz-Taxonomie müssen der Wareneingang und Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in unterschiedlichen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Damit ein korrekter Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt, muss auch bei der Buchung von innergemeinschaftlichen Erwerben genau unterschieden werden, ob es sich um Handelswaren oder Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe handelt.
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer |
3060 |
5160 |
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer |
3062 |
5162 |
Nachlässe aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer |
3717 |
5717 |
Nachlässe aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer |
3718 |
5718 |
Erhaltene Skonti aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer |
3741 |
5741 |
Erhaltene Skonti aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichem Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer |
3743 |
5743 |
Innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % USt |
3420-3424 |
5420-5424 |
Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % USt |
3425-3429 |
5425-5429 |
Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer |
3724 |
5724 |
Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer |
3725 |
5725 |
Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 16 % Vorsteuer und 16 % Umsatzsteuer |
3726 |
5726 |
Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 15 % Vorsteuer und 15 % Umsatzsteuer |
3727 |
5727 |
Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichen Erwerb |
3745 |
5745 |
Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichen Erwerb 7 % VSt und 7 % USt |
3746 |
5746 |
Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichen Erwerb 19 % VSt und 19 % USt |
3748 |
5748 |
Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb |
1572 |
1402 |
Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
1574 |
1404 |
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb |
1772 |
3802 |
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
1774 |
3804 |
Ein deutscher Unternehmer erhält Waren von einem französischen Unternehmer.
Erhält ein deutscher Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von einem Unternehmer eines anderen Mitgliedslandes, so muss diese Lieferung in Deutschland der Erwerbsbesteuerung unterzogen werden. Ist der Empfänger der Ware zum Vorsteuerabzug berechtigt, so kann er die erklärte Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb sofort wieder als Vorsteuer geltend machen.
Soll |
|
Haben |
||
3425 |
Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer |
an |
70000-99999 |
Kreditor |
Soll |
|
Haben |
||
70000-99999 |
Kreditor |
an |
1200 |
Bank |
3748 |
Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % VSt und 19 % USt |
Soll |
|
Haben |
||
5425 |
Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer |
an |
70000-99999 |
Kreditor |
Soll |
|
Haben |
||
70000-99999 |
Kreditor |
an |
1800 |
Bank |
5748 |
Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % VSt und 19 % USt |
Ein deutscher Unternehmer erhält Rohstoffe von einem französischen Unternehmer.
Erhält ein deutscher Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von einem Unternehmer eines anderen Mitgliedslandes, so muss diese Lieferung in Deutschland der Erwerbsbesteuerung unterzogen werden. Ist der Empfänger der Ware zum Vorsteuerabzug berechtigt, so kann er die erklärte Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb sofort wieder als Vorsteuer geltend machen.
Soll |
|
Haben |
||
3062 |
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer |
an |
70000-99999 |
Kreditor |
Soll |
|
Haben |
||
70000-99999 |
Kreditor |
an |
1200 |
Bank |
3741 |
Erhaltene Skonti aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % VSt und 19 % USt |
Soll |
|
Haben |
||
5162 |
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer |
an |
70000-99999 |
Kreditor |
Soll |
|
Haben |
||
70000-99999 |
Kreditor |
an |
1800 |
Bank |
5741 |
Erhaltene Skonti aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % VSt und 19 % USt |