Beiträge zur Industrie- und Handelskammer sind steuerlich zu 100 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Buchung erfolgt unmittelbar auf das GuV Konto “Beiträge (SKR03 #4380/SKR04 #6420)”.
Kontenbezeichnung
SKR 03
SKR 04
Beiträge
4380
6420
Unternehmer Mustermann erhält von seiner zuständigen Industrie- und Handelskammer einen Beitragsbescheid.
an
1200
Bank