Hublifte einer Betriebsanlage, gleich, ob stationär oder mobil, sind als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren. Die betreffenden Anschaffungskosten werden daher auf das Konto “Betriebsvorrichtungen (SKR03 #0280/SKR04 #0470)” gebucht.
Die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“ gebucht.