Bei gewerblichen Schutzrechten handelt es sich um Nutzungsrechte, die von Privaten übertragen werden. Es handelt sich um Rechte, die die technisch verwertbare geistige Arbeit schützen. Gewerbliche Schutzrechte sind immaterielle Wirtschaftsgüter.
Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Geschmacksmuster
- Warenzeichen
- Urheberrechte
- Verlagsrechte
- Markenrechte
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte sind sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren.