Die Gewerbesteuer war bis zur Unternehmensteuerreform 2008 handels- und steuerrechtlich als Betriebsausgabe abziehbar. Gewerbesteuerzahlungen wurden auf das Konto ” Gewerbesteuer” gebucht. Für Gewerbesteuerabschlusszahlungen wurde im Jahresabschluss eine Rückstellung gebildet. Gewerbesteuererstattungen waren als Betriebseinnahmen zu erfassen.
Durch die Unternehmensteuerreform 2008 wurde § 4 Abs. 5b EStG eingeführt, wonach die Gewerbesteuer steuerrechtlich keine Betriebsausgabe mehr darstellt. Die Neuregelung gilt gem. § 52 Abs. 12 EStG n.F. erstmals für Erhebungszeiträume, die nach dem 31.12.2007 enden, also ab dem Veranlagungszeitraum 2008. Gewerbesteuerzahlungen, die Veranlagungszeiträume ab 2008 betreffen, werden weiterhin gewinnmindernd auf das Konto ” Gewerbesteuer (SKR03 #4320/SKR04 #7610)” gebucht und sind außerbilanziell dem Gewinn wieder hinzuzurechnen.