Ein neuer Personenkraftwagen wird im Juli zum Listenpreis von 35.000 EURO netto angeschafft. Der Händler gewährt auf den Listenpreis einen Rabatt in Höhe von 12 %. Das Fahrzeug wird mit einem Autoradio ausgestattet. Dafür fallen Kosten in Höhe von 500 EURO an. Für die Überführung, das Nummernschild und die Zulassung fallen Kosten in Höhe von insgesamt 1.500 EURO netto an. Bei Überweisung innerhalb von 14 Tagen gewährt der Händler zusätzlich 2 % Skonto.
Lösung:
Listenpreis
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35.000 EURO
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+ Preiserhöhungen (Autoradio)
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500 EURO
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./. Preisminderungen (12 % aus 35.000 EURO)
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4.200 EURO
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= Zwischensumme
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31.300 EURO
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+ Anschaffungsnebenkosten
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1.500 EURO
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= Anschaffungskosten (netto)
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32.800 EURO
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+ 19 % Umsatzsteuer
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6.232 EURO
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= Anschaffungskosten (brutto)
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39.032 EURO
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Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen darf von den Anschaffungskosten zusätzlich der Skonto abgezogen werden, da es sich hierbei um eine Preisminderung handelt:
Anschaffungskosten brutto
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39.032,00 EURO
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./. Skonto (2 % von 39.032 EURO)
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780,64 EURO
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= Überweisungsbetrag
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38.251,36 EURO
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Die Anschaffungskosten betragen daher netto 32.144 EUR (98 % von 39.032 EUR) und wurden auf das Konto “Pkw” gebucht. Die betriebsgwöhnliche Nutzungsdauer eines Pkw beträgt sechs Jahre. Es wird linear abgeschreiben. Die Jahres-AfA beläuft sich daher auf 5.357,33 EUR. Da die Anschaffung im Juli erfolgte, können im ersten Jahr 6/12 der Jahres-AfA geltend gemacht werden, also 2.678,66 EUR.