Geldspielautomaten sind bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten auf das Konto “Maschinen (SKR03 #0210/SKR04 #0440)” gebucht werden.
In der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“ gebucht.