Gebrauchtwagenhändler Mustermann lässt auf seinem Betriebsgrundstück eine größere Garage errichten, die im Juni fertig gestellt wird. Bauunternehmer Testmann stellt 119.000 EUR brutto (= 100.000 EUR netto) in Rechnung. Die Herstellungskosten der Garage werden auf das Konto “Garagen” gebucht.
Da der Bauantrag nach dem 31.12.2000 gestellt wurde, ist die Garage gem. § 7 Abs. 4 EStG linear mit 3 % abzuschreiben. Die Jahres-AfA beträgt daher 3 % von 100.000 EUR = 3.000 EUR. Im Erstjahr sind zeitanteilig 7/12 von 3.000 EUR = 1.750 EUR anzusetzen.