Benutzt der Unternehmer für Geschäftsreisen öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Flugzeug oder Bahn), können die Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Aufwendungen werden auf das Konto
“Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten” (SKR03 #4673 | SKR04 #6673) gebucht.
Benutzt der Arbeitnehmer für Geschäftsreisen öffentliche Verkehrsmittel und übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, können die Aufwendungen ebenfalls beim Unternehmer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Aufwendungen werden auf das Konto
“Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten” (SKR03 #4663 | SKR04 #6663) gebucht.
Handelt es sich um eine Beförderungsleistung, die der Umsatzsteuer unterliegt, kann aus den Fahrausweisen die Vorsteuer mit 7 % oder 19 % herausgerechnet werden. Bei Fahrausweisen der Eisenbahnen kann anstelle des Steuersatzes die Tarifentfernung angegeben werden. Bei Entfernungen bis 50 km beträgt die Vorsteuer 7 % und bei längeren Strecken 19 %.