Der Domain-Name ist Voraussetzung, damit der Unternehmer seine Homepage ins Internet einstellen kann. Das bedeutet, dass der Unternehmer sich zunächst mit einem Domain-Namen registrieren lassen muss oder einen Domain-Namen von einem Dritten entgeltlich erwerben muss. Die Anschaffungskosten bucht er auf das Konto
“Ähnliche Rechte und Werte” (SKR03 #0025 | SKR04 #0130).
Neben der erstmaligen Gebühr für den Erwerb eines Domain-Namens sind für die “Pflege des Domain-Namens” jährliche Gebühren an die DENIC eG zu zahlen. Diese Aufwendungen werden entweder auf das Konto
“Werbekosten” (SKR03 #4600 | SKR04 #6600) oder auf das Konto
“Wartungskosten für Hard- und Software” (SKR03 #4806 | SKR04 #6495) gebucht.
Die in der Rechnung enthaltene abziehbare Vorsteuer wird auf das Konto
“Abziehbare Vorsteuer” (SKR03 #1576 | SKR04 #1406) gebucht.