Bauten auf fremden Grundstücken, Herstellung
Wird auf fremden Grund und Boden ein Bauwerk errichtet, werden die betreffenden Herstellungs- oder Anschaffungskosten auf das Konto “Geschäftsbauten” (SKR03 #0165 | SKR04 #0340) oder auf das Konto “Fabrikbauten” (SKR03 #0170 | SKR04 #0350) gebucht.