Normale Baustellencontainer sind Betriebsvorrichtungen. Die Anschaffungskosten werden daher auf das Konto
“Betriebsvorrichtungen” (SKR03 #0280 | SKR04 #0470) gebucht.
Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer wird auf das Konto
“Abziehbare Vorsteuer” (SKR03 #1576 | SKR04 #1460) gebucht. Bei gegebener Ortsfestigkeit (Beständigkeit) kann ein Container ein Gebäude sein.